Insbesondere gehört zur Beurteilung der Fahreignung etwa bei Epilepsie eine spezifische neurologische Untersuchung respektive das Einholen eines neurologischen Fremdberichts (Empfehlungen der SGRM, Die verkehrsmedizinische Untersuchung, Teil B: Spezifisches zu einzelnen verkehrsrelevanten Erkrankungen, 2. Ausgabe Juni 2018, S. 9, unter Verkehrsmedizin/Arbeitsgruppen/QM Verkehrsmedizin/Die verkehrsmedizinische Untersuchung und Beurteilung/Teil B: Einzelne verkehrsrelevante Krankheiten [zuletzt besucht am 21. November 2023]).