Des Weiteren ist zu beachten, dass es beim Umfang der (verkehrsmedizinischen) Untersuchung allenfalls auch spezifische Fragestellungen zu berücksichtigen gilt (Empfehlungen der SGRM zur verkehrsmedizinischen Untersuchung, Ausgabe Mai 2016, S. 6). Insbesondere gehört zur Beurteilung der Fahreignung etwa bei Epilepsie eine spezifische neurologische Untersuchung respektive das Einholen eines neurologischen Fremdberichts (Empfehlungen der SGRM, Die verkehrsmedizinische Untersuchung, Teil