zinische Untersuchung und Beurteilung/Teil A: Grundlagen [zuletzt besucht am 21. November 2023]). Ist die verkehrsmedizinische Beurteilung – wie hier – vom Vorliegen anderweitiger fachärztlicher Aussagen abhängig, ist jedoch nicht einzusehen, weshalb im Rahmen der verkehrsmedizinischen Begutachtung auf das Einholen entsprechender Fremdberichte zu verzichten wäre. Im Zeitpunkt der Begutachtung lag der Gutachterin lediglich der neurologische Bericht vom 4. April 2022 vor. In Bezug auf die Kategorien C und D verwies der Neurologe auf das "Gutachten des F._____" (Akten Strassenverkehrsamt, act. 79), mithin auf das zum Zeitpunkt der erneuten Begutachtung durch das F.___