Das Bundesgericht setzt bei einem Sicherungsentzug eine einlässliche Prüfung der persönlichen Verhältnisse voraus, welche in begründeten Fällen auch die Einholung von Fremdberichten einschliessen kann (Urteil des Bundesgerichts 1C_7/2019 vom 4. Juli 2019, Erw. 4.3 mit Hinweisen). Gemäss den von der Gutachterin angewandten Empfehlungen der SGRM zur verkehrsmedizinischen Untersuchung kann auf das Einholen von Fremdauskünften verzichtet werden, wenn davon keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (vgl. Empfehlungen der SGRM zur verkehrsmedizinischen Untersuchung, Ausgabe Mai 2016, S. 7, unter Verkehrsmedizin/Arbeitsgruppen/QM Verkehrsmedizin/Die verkehrsmedi-