Hinzu kommt, dass die Gutachterin den Nachweis einer mindestens 12- monatigen Symptomfreiheit insbesondere in Bezug auf Kopfschmerzen als zwingend notwendig erachtet, obwohl sie sich selbst offenbar nicht sicher ist, ob eine kopfweh- bzw. migränefreie Symptomatik während mindestens eines Jahres überhaupt erreicht werden kann, andernfalls sie nicht – als Wiedererteilungsvoraussetzung – empfehlen würde, diese Frage durch einen neurologischen Bericht beantworten zu lassen. Auch diese Beurteilung beinhaltet einen nicht auflösbaren Widerspruch und ist nicht nachvollziehbar.