Um die Fahreignung aufgrund der Gefahr plötzlich auftretender Bewusst- seins- bzw. Befindlichkeitsstörungen verneinen zu können, müsste feststehen, dass diese Gefahr auch tatsächlich besteht. Einerseits wird dies von der Gutachterin sinngemäss bejaht, indem sie ausführt, das Auftreten komplexer Migräneattacken könne nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Andererseits fordert sie als Wiedererteilungsbedingung die Beantwortung genau dieser Frage durch einen neurologischen Bericht. Sie vertritt offenbar die Auffassung, der Facharzt oder die Fachärztin müsse beurteilen, ob "die Gefahr einer derartigen, erneuten anfallsartigen Störung als erhöht" zu betrachten sei.