Dazu wird im Gutachten F._____ ausgeführt, dass die Gefahr plötzlich auftretender Bewusstseins- bzw. Befindlichkeitsstörungen die Fahreignung für die zweite medizinische Gruppe, insbesondere Kategorie D, ausschliesse. Als wahrscheinlichste Ursache für die beiden Ereignisse werden von der Gutachterin gestützt auf die fachärztliche (neurologische) Beurteilung komplizierte Migräneattacken in Betracht gezogen. Weil beim Beschwerdeführer weiterhin Kopfschmerzphasen bestünden und der Hausarzt aktuell keine Migränebehandlung durchführe, könne das Auftreten komplexer Migräneattacken nach Dafürhalten der Gutachterin nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden.