Die gutachterliche Beurteilung der Fahreignung ist in Bezug auf die erste medizinische Gruppe somit wenig fundiert und insgesamt nicht schlüssig, weshalb den vom Strassenverkehrsamt angeordneten Auflagen die Grundlage entzogen ist. Im Übrigen ist anzumerken, dass in der Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 17. Februar 2023 die jährliche Einsendung eines Verlaufsberichts der Untersuchungen verlangt wird, wobei sowohl unklar ist, weshalb dies jährlich stattzufinden hat, als auch Hinweise dafür fehlen, welche Untersuchungen damit konkret gemeint sind.