2.5.2. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass im Gutachten F._____ die vom Strassenverkehrsamt formulierten Fragen zur Fahreignung des Beschwerdeführers sowohl für die erste als auch die zweite medizinische Gruppe beantwortet werden (Gutachten F._____, S. 9). Dementsprechend ist davon auszugehen, dass das Gutachten die verkehrsmedizinische Beurteilung beider medizinischen Gruppen umfasst.