• Regelmässige ärztliche Kontrolle der oben genannten Erkrankung [Migräne, Blutdruck] und Einnahme allfälliger Medikamente nach Dafürhalten des behandelnden Arztes sowie striktes Befolgen der ärztlichen Weisungen. - 12 - • Bei Wiederauftreten einer Bewusstseinsstörung Verzicht auf das Lenken eines Motorfahrzeugs und Aufsuchen des behandelnden Arztes. • Einhalten einer allfälligen ausgesprochenen Fahrkarenz gemäss den ärztlichen Weisungen. • Einsenden eines ärztlichen Zeugnisses (Fahreignung allgemein) zuhanden der Administrativbehörde im Januar 2024.