• Einreichen eines ergänzenden hausärztlichen Berichts über die aktuelle Medikation mit Beurteilung der Herz-Kreislauf-/Blutdrucksituation. • Unter Vorlage der genannten Berichte könne im Rahmen einer Aktenbegutachtung durch eine/n Arzt/Ärztin der Anerkennungsstufe 4 erneut zur Fahreignung der zweiten medizinischen Gruppe und zum weiteren Prozedere Stellung genommen werden. Die Fahreignung der ersten medizinischen Gruppe sei dagegen unter folgenden Auflagen gegeben: