• Einreichen eines fachärztlichen, neurologischen Berichts über die Beurteilung bzw. allfällige individuelle mögliche Behandlung des beim Beschwerdeführer bestehenden Migräne-/Kopfwehleidens mit Verdacht auf anfallsartiges Auftreten von komplexen Migräneattacken (Bewusstseins-/Befindlichkeitsstörung), wobei die Fragen zu beantworten seien, ob die Gefahr einer derartigen, erneuten anfallsartigen Störung als erhöht betrachtet werden müsse und ob eine kopfweh-/migränefreie Symptomatik, wie im Gutachten vom 4. März 2022 gefordert, erreicht werden könne. •