2.4. Das 9-seitige Gutachten F._____ basiert auf den Administrativakten des Strassenverkehrsamts, den verkehrsmedizinischen Akten des F._____, den Angaben des Beschwerdeführers, den Befunden der verkehrsmedizinischen Untersuchung vom 9. Januar 2023 sowie den Fremdauskünften des Hausarztes. In der gutachterlichen Beurteilung wird unter anderem ausgeführt, der Beschwerdeführer habe im Rahmen starker Kopfschmerzen/Migräne in den Jahren 2016 und 2021 Befindlichkeitsstörungen erlitten, wobei 2021 ein Bewusstseinsverlust eingetreten sei. Trotz ausführlicher Abklärungen bleibe die Ursache für die Ereignisse letztlich unklar.