Epilepsie [zuletzt besucht am 21. November 2023]). Bei anderen anfallsartig auftretenden Bewusstseinsstörungen ist die Fahreignung für sämtliche Führerausweiskategorien nicht mehr gegeben, solange die Ursache der Störung nicht bekannt ist oder falls – bei bekannter Ursache – die Möglichkeit des Wiederauftretens der Störung beim Lenken eines Fahrzeugs besteht. Eine Zulassung kommt nur in Frage, wenn weitere Vorfälle – durch eine entsprechende Therapie – zuverlässig vermeidbar sind. Nach unklaren Bewusstseinsstörungen ist eine Fahrkarenz von in der Regel 12 Monaten Dauer einzuhalten.