Als schwerwiegender Eingriff in den Persönlichkeitsbereich der Betroffenen setzt der (definitive) Sicherungsentzug eine sorgfältige Abklärung aller wesentlichen Gesichtspunkte voraus. Der Umfang der Nachforschungen richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und liegt im pflichtgemässen Ermessen der Entzugsbehörde (Urteil des Bundesgerichts 1C_131/2022 vom 18. April 2023, Erw. 4.3 mit Hinweisen).