1.2 mit Hinweis). Eingetreten werden kann dagegen auf die übrigen in Ziffer 2 enthaltenen Begehren, wonach dem Beschwerdeführer der Führerausweis der ersten sowie der zweiten medizinischen Gruppe ohne Auflagen wiederzuerteilen sei, zumal diese im Zusammenhang mit Beschwerdeantrag Ziffer 1 zu sehen sind. 3. Die übrigen Eintretensvoraussetzungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass, so dass auf die frist- und formgerecht erhobene Beschwerde – mit der vorerwähnten Ausnahme (siehe Erw. 2) – einzutreten ist.