1. Der Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 22. Mai 2023 sei aufzuheben und die Verfahrenskosten gemäss Ziff. 3 des Entscheids seien auf die Staatskasse zu nehmen. 2. Die Verfügung des Beschwerdegegners vom 17. Februar 2023 (PIN [...]) sei aufzuheben und dem Beschwerdeführer der Führerausweis der 1. sowie der 2. medizinischen Gruppe ohne Auflagen wieder zu erteilen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. MWST zulasten des Beschwerdegegners.