• Neurologischer Bericht, welcher die Fahreignung ausdrücklich bestätigt; • Hausärztlicher Bericht, welcher die Fahreignung ausdrücklich bestätigt; • Aktenbegutachtung durch einen Arzt/eine Ärztin der Stufe 4, welche die Fahreignung ausdrücklich bestätigt. [Aufgebot, Kosten, Vorbehalt allfälliger weiterer Abklärungen] 3. Einer allfälligen Beschwerde gegen die Auflagen wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 4. Für diese Verfügung werden keine Kosten erhoben.