Daraufhin versah das Strassenverkehrsamt mit Verfügung vom 11. März 2022 den Führerausweis der ersten medizinischen Gruppe mit diversen Auflagen und ordnete den Weiterbestand des Führerausweisentzugs der zweiten medizinischen Gruppe sowie verschiedene Wiedererteilungsbedingungen an. Nachdem ein erneuter neurologischer Bericht eingegangen war, passte das Strassenverkehrsamt am 17. Juni 2022 die Auflagen in Bezug auf den Führerausweis der ersten medizinischen Gruppe und die Wiedererteilungsbedingungen in Bezug auf jenen der zweiten medizinischen Gruppe (neuropsychologische Untersuchung der kognitiven Fahreignung, verkehrsmedizinische Neubegutachtung) an.