2.4. Am 4. März 2022 lag das verkehrsmedizinische Gutachten des F._____ vor. Im Gutachten wurde die Fahreignung von A._____ für die erste medizinische Gruppe unter Auflagen bejaht, für die zweite medizinische Gruppe jedoch verneint. Daraufhin versah das Strassenverkehrsamt mit Verfügung vom 11. März 2022 den Führerausweis der ersten medizinischen Gruppe mit diversen Auflagen und ordnete den Weiterbestand des Führerausweisentzugs der zweiten medizinischen Gruppe sowie verschiedene Wiedererteilungsbedingungen an.