2. 2.1. Im Zusammenhang mit einem medizinisch unklaren Ereignis vom 17. Mai 2021 wurde bei A._____, der als Buschauffeur tätig war, die Verdachtsdiagnose eines epileptischen Anfalls gestellt. Daraufhin erging am 25. Juni 2021 seitens der B._____ eine Mitteilung an das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt), wonach die Fahreignung von A._____ bis zum 18. August 2021 für alle Kategorien aufgehoben und in Bezug auf die Kategorie D eine verkehrsmedizinische Abklärung erforderlich sei.