Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen. C. Mit Eingabe seines Rechtsvertreters vom 18. August 2023 erhob der Beschwerdeführer beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 13 ff.): 1. Es sei der Einspracheentscheid vom 20. Juli 2023 aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer die Aufenthaltsbewilligung zu erteilen bzw. zu verlängern. 3. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.