a der Verordnung des EJPD über die dem Zustimmungsverfahren unterliegenden ausländerrechtlichen Bewilligungen und Vorentscheide vom 13. August 2015 [Verordnung des EJPD über das ausländische Zustimmungsverfahren, ZV-EJPD; SR 142.201.1]; vgl. Weisungen und Erläuterungen des SEM zum Ausländerbereich [Weisungen AIG], Bern Oktober 2013 [aktualisiert am 1. September 2023], Ziff. 1.3.1, S. 24 f.). Vorliegend unterliegt demnach die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung an die Ehefrau des Beschwerdeführers, welche gemäss Art. 42 Abs. 1 i.V.m. Art. 47 Abs. 4 AIG einen entsprechenden Anspruch ha, der Zustimmung - 15 -