Im Gegensatz zu Fällen, in denen bewusst auf ein gemeinsames Familienleben verzichtet wurde, haben die Ehegatten im vorliegenden Fall aktiv und konsequent an einer engen Bindung gearbeitet. Die plötzliche Änderung der Ferienregelung des Arbeitgebers des Beschwerdeführers nach über 20 Jahren stellt zweifellos einen erheblichen Einschnitt in die Lebensplanung der Eheleute dar. Aufgrund der langen Dauer des gelebten Familienmodells durften sie jedoch darauf vertrauen, dass dieses auch weiterhin Bestand haben würde.