folgenden Monaten pro Jahr ein aktives Familienleben geführt haben (vgl. MI-act. 17). Dies wird auch von der Vorinstanz nicht in Frage gestellt. Diese intensive (jeweils dreimonatige) Phase des Zusammenlebens in Thailand verdeutlicht nicht nur die tiefe Verbundenheit der Eheleute, sondern auch deren Bestreben, trotz der räumlichen Distanz eine enge familiäre Beziehung aufrechtzuerhalten. Im Gegensatz zu Fällen, in denen bewusst auf ein gemeinsames Familienleben verzichtet wurde, haben die Ehegatten im vorliegenden Fall aktiv und konsequent an einer engen Bindung gearbeitet.