3.3.2. 3.3.2.1. Der Beschwerdeführer macht in seiner Beschwerde geltend, dass die getrennte Wohnsitznahme der Ehegatten von Anfang an eine bewusste (finanzielle) Entscheidung gewesen sei, um der Tochter der Ehefrau aus einer früheren Beziehung und der gemeinsamen Tochter das bestmögliche Leben in Thailand mit den besten Schulen und Ausbildungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Das Ehe- und Familienleben sei aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarung des Beschwerdeführers mit seinem Arbeitgeber darauf ausgerichtet worden, dass der Beschwerdeführer während rund dreier aufeinanderfolgender Monate in Thailand bei seiner Ehefrau und Tochter gelebt habe.