Mit Gesuchsformular vom 29. September 2022 beantragte die Ehefrau des Beschwerdeführers bei der Schweizer Botschaft in Bangkok die Erteilung eines Visums für einen langfristigen Aufenthalt in der Schweiz zum Zwecke des Familiennachzugs (MI-act. 6 ff.). In der Folge forderte das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA), Sektion Aufenthalt, den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 24. Oktober 2022 auf, das Familiennachzugsgesuch für seine Ehefrau bei den zuständigen Einwohnerdiensten seiner Wohnsitzgemeinde einzureichen. Gleichzeitig richtete es einen Fragenkatalog an den Beschwerdeführer, den dieser mit E-Mail vom 30. Oktober 2022 beantwortete (MIact. 14 f., 17).