Überdies ist aus den Akten ersichtlich, dass der Beschwerdeführer auf die Vorschläge seines Vorgesetzten, ihn künftig auch in anderen Tätigkeiten einzusetzen, ablehnend reagiert hat (vgl. Vorakten der Gemeinde, S. 26). Insofern kann dem Beschwerdeführer nicht gefolgt werden, wenn er behauptet, aufgrund eines einzigen Arbeitstages sei er in der Lage, das gesamte Praktikum als unzumutbar einzuschätzen (vgl. Verwaltungsgerichtsbeschwerde, S. 2). -9-