Integrationsauftrag werde dem RAV erteilt. Der Beschwerdeführer habe Auflagen und Weisungen in diesem Zusammenhang ebenfalls zu erfüllen. In Dispositiv-Ziffer 3 des Stadtratsbeschlusses wurde angedroht, dass die materielle Hilfe bei Nichtbefolgung der Auflagen und Weisungen auf 70% des Grundbedarfs gekürzt werde.