C. 1. Gegen den Entscheid der Beschwerdestelle SPG erhob A._____ mit Eingabe vom 10. August 2023 Verwaltungsgerichtsbeschwerde und beantragte sinngemäss, der vorinstanzliche Entscheid sei aufzuheben. 2. Mit Eingabe vom 24. August 2023 reichte der Beschwerdeführer ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein. 3. Die Beschwerdestelle SPG verzichtete in ihrer Eingabe vom 4. September 2023 auf eine Beschwerdeantwort und beantragte die Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 4. Mit Eingabe vom 6. September 2023 verzichtete der Stadtrat auf eine Beschwerdeantwort.