3. Das BKS, Abteilung Kultur, der Gemeinderat S._____ und die Beschwerdegegner werden verpflichtet, dem Beschwerdeführer die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 13'000.00 zu je einem Drittel mit Fr. 4'333.35 zu ersetzen, die Beschwerdegegner unter solidarischer Haftbarkeit. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) - 36 - die Beschwerdegegner (Vertreter) das Departement Bildung, Kultur und Sport (Abteilung Kultur) den Gemeinderat S._____ (Vertreter) das Bundesamt für Kultur Mitteilung an: den Regierungsrat Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten