Beurteilung der Schutzwürdigkeit von Baudenkmälern handeln dürfte. Die Höhe der Kosten für eine fachgerechte Altlastensanierung der Parzelle Nr. aaa spielt für die Frage, ob der Unterschutzstellung des K überwiegende (finanzielle) Interessen entgegenstehen, schon deshalb keine Rolle, weil davon auszugehen ist, dass sich das K ohne Altlastensanierung (im Untergrund) instand stellen lässt. Sollten die Beschwerdegegner gegenteiliger Ansicht sein, begäben sie sich damit in Widerspruch zu ihrer Darstellung, wonach eine Altlastensanierung ohne Abbruch des K gar nicht möglich sei.