bewilligung intervenierte. Im Kontext dessen, dass eine Unterschutzstellung des K behördlicherseits bislang kein Thema war, braucht auch der vom Gemeinderat S._____ als Zeuge angebotene Alt-Gemeindeammann AH._____ (vgl. Duplik des Gemeinderats, S. 5) nicht angehört zu werden, zumal es sich bei ihm nicht um eine ausgewiesene Fachperson für die - 33 -