Fachgutachten der N._____, wonach ein Abbruch des K eine einmalige kulturhistorische und industriegeschichtliche Substanz zerstören würde (Vorakten, act. 306), kann aufgrund des am Augenschein gewonnenen Eindrucks der Gebäulichkeiten gut nachvollzogen werden. Um dies zu verhindern, sind höchstens untergeordnete Abstriche beim Boden- und Lärmschutz, bei der inneren Siedlungsverdichtung oder der Energieeffizienz, wo spezifische Einsparungen für die Allgemeinheit ohnehin von vernachlässigbarem Nutzen wären, sowie (allenfalls empfindliche) finanzielle Einbussen bei den Beschwerdegegnern als weniger bedeutsam in Kauf zu nehmen.