6.3.3 aufgeführten Beispiele zeigen, dass wirtschaftlich sinnvolle Lösungen sehr wohl möglich sind. Keine Rolle spielen hier die Kosten für eine Altlastensanierung (im Untergrund), die bei einem Erhalt des K unterbleiben können, sofern kein baulicher Eingriff im Untergrund (Unterkellerung) erfolgt. Mit eventuellen Um- oder Anbauten (soweit aus denkmalschützerischer Sicht zulässig) und allfälligen weiteren Gebäuden liesse sich sodann die Ausnützung des Grundstücks optimieren. Gestützt auf die in Erw. 6.3.3 vorne aufgezeigten Umnutzungsmöglichkeiten und die Einschätzung der Fachrichterin (promovierte Architektin ETH) ist das Verwaltungsgericht der Überzeugung, dass