Erst anhand eines solchen Konzepts liesse sich mit dem von den Beschwerdegegnern hierzu beantragten Gutachten einigermassen zuverlässig abschätzen, welche Nutzungen bei einer kantonalen Unterschutzstellung der Liegenschaft wirtschaftlich sinnvoll sind. Dass eine Nutzung des K als blosses Materiallager kaum rentabel wäre und sich angesichts der hohen Investitionen für Sanierungsmassnahmen als Verlustgeschäft erweisen würde, liegt auf der Hand.