6.3.3 vorne verwiesen werden. Um die Ertragsaussichten und den Ertragswert der Immobilie im Falle einer Unterschutzstellung des K zuverlässig abschätzen und allenfalls mit dem Ertragswert im Falle einer optimalen Ausnützung der Parzelle durch die Erstellung von Neubauten vergleichen zu können, müssten aber erst die möglichen Nutzungsperspektiven ausgelotet und ein umsetzbares Konzept für künftige Nutzungen des K entwickelt werden. Erst anhand eines solchen Konzepts liesse sich mit dem von den Beschwerdegegnern hierzu beantragten Gutachten einigermassen zuverlässig abschätzen, welche Nutzungen bei einer kantonalen Unterschutzstellung der Liegenschaft wirtschaftlich sinnvoll sind.