Ertüchtigung des Gebäudekomplexes ergriffen werden müssten, damit dieser nur schon zur Lagerung von Sachen genutzt werden könne. Noch kostspieliger wären aus ihrer Sicht die baulichen Massnahmen im Falle von Personenbelegungen und publikumsöffentlichen Nutzungen. Sie verweisen dafür erneut auf das Gutachten der M._____ AG, das die Kosten für gewisse Sanierungsmassnahmen auf mehrere hunderttausend Franken schätzt und zum Schluss gelangt, es sei mit den bestehenden Gebäulichkeiten, die zwar kurzfristig in einem beschränkten Rahmen noch als Unterstand und Materiallager vermietet werden könnten, keine Rendite zu erzielen, womit der Ertragswert der Liegenschaft bei 0 liege.