, scheidet eine solche (gewinnbringende) Nutzung im Falle der Unterschutzstellung des K aus. Sie begründen ihren Standpunkt vorwiegend mit den kostenintensiven Sanierungsmassnahmen in mindestens mittlerer sechsstelliger Höhe (ohne die zwingend erforderlichen Investitionen zur Sicherstellung des Brandschutzes, technische Installationen, allgemeine Reparaturen und Sanierungsarbeiten, wie z.B. die Behebung von Feuchtigkeits- und Wasserschäden), die wegen der schlechten Bausubstanz für die Instandstellung und - 28 -