6.4.2. 6.4.2.1. Aus Sicht der Beschwerdegegner, die ein privates Interesse an einer wirtschaftlichen Nutzung ihres Grundstücks (Nr. aaa) haben (damit sie dieses für einen angemessenen Preis verkaufen können), scheidet eine solche (gewinnbringende) Nutzung im Falle der Unterschutzstellung des K aus.