Genauso wenig oder sogar noch weniger wäre bei Sanierungsarbeiten und baulichen Änderungen am K, welche die Bodenplatten und Bodenversiegelungen ausserhalb des Gebäudes im heutigen Zustand belassen und nicht oder höchstens punktuell in den Untergrund eingreifen (und dadurch weitere Schadstoffe in den Untergrund verlagern), mit der Entstehung einer Sanierungsbedürftigkeit zu rechnen. Abgesehen davon wären detailliertere Untersuchungen - 27 -