Woraus sich eine (rechtliche) Verpflichtung zu detaillierteren Bodenuntersuchungen ergeben soll, ist daraus nicht ersichtlich. Der Bedarf nach solchen Analysen wird denn auch ausschliesslich daran festgemacht, dass sich das Grundstück (Nr. aaa) ohne eine vorgängige Sanierung der Schadstoffbelastungen, die ihrerseits eine detailliertere Bodenuntersuchung voraussetze, aufgrund der Organisationsstruktur des B._____ (das anscheinend keine Immobilienentwicklung betreiben darf) kaum oder nur mit einem grossen Preisnachlass verkaufen lasse (Vorakten, act. 291 und 294).