6.4. 6.4.1. 6.4.1.1. Als primäres (öffentliches) Interesse gegen die Unterschutzstellung des K werden vom Beschwerdegegner und der Vorinstanz die Altlastensituation auf der Parzelle Nr. aaa respektive die Schadstoffbelastung im Untergrund und am Gebäude selbst ins Feld geführt, die sich nur mit einem Rückbau des Gebäudes hinreichend detailliert feststellen und anschliessend - 24 -