nötigen, an die Fassaden etc.). Seiner Einschätzung zufolge stünde im Falle einer Unterschutzstellung ebenfalls eine derartige Lösung ("Box-in- the-box-System") im Vordergrund (vgl. Protokoll, S. 12 f.). Denkbar ist für das Verwaltungsgericht darüber hinaus eine teilweise thermische Sanierung der Aussenhülle nach modernen bautechnischen Vorschriften sowie die Platzierung einer Wohn- und/oder Gewerbenutzung in den dafür geeigneten Bauteilen (insbesondere im Bereich der Süd-West-Fassade, im Maschinenhaus und im Bürotrakt), während die übrige Halle kalt belassen und entweder als Lagerraum und/oder Veranstaltungsort genutzt werden könnte.