Das widerspreche dem Gutachten der M._____ AG, auf welches das Fachgutachten der N._____ betreffend die Beurteilung der Bausubstanz verweise, diametral. Ein Verkauf des Grundstücks scheitere aktuell am Eintrag im Kataster der belasteten Standorte. Es lasse sich kein Käufer finden, der das Grundstück im heutigen Zustand und mit dem Risiko hinsichtlich der Altlastenproblematik übernehmen würde. Faktisch sei also das Grundstück aktuell weder handelbar noch könne sonst wie eine Rentabilität erreicht werden, was seine Schutzfähigkeit ausschliesse.