Im Weiteren macht das Gutachten Ausführungen zur Schadstoffbelastung des Untergrundes und des Gebäudes selbst sowie den damit verbundenen Beseitigungs- und Entsorgungskosten, zum niedrigen Substanzwert der Liegenschaft (aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs), zur Unmöglichkeit der Erzielung einer Rendite im gegenwärtigen baulichen Zustand (Ertragswert 0) sowie zu den grossen Ausnützungsreserven und rekapituliert zusammenfassend, dass das Fabrikgebäude aus bautechnischer, wirtschaftlicher und ökologischer Sicht sowie der grossen Ausnützungsreserven auf der Parzelle Nr. aaa wegen als Abbruchobjekt zu bewerten sei und ein