Baugrund, aber auch auf seit rund 60 Jahren aufgeschobene Unterhaltsarbeiten zurückzuführen seien. Die historische Grundstruktur des Gebäudekomplexes scheine aber erhalten zu sein und der Bau werde als grundsätzlich sanierbar beurteilt. Die Kommission äussere sich nicht zu allfällig notwendigen Ertüchtigungsmassnahmen, da die Eingriffstiefe von der Art der zukünftigen Nutzung abhänge. Es sei jedoch zu bedenken, dass grössere Eingriffe oder ein weiterer Aufschub von Sicherungsmassnahmen zu einem beträchtlichen Verlust historischer Substanz führen können, mit Potenzial zu einer deutlichen Verminderung der bestehenden Denkmaleigenschaften (Vorakten, act. 112 f.).