6.3. 6.3.1. Als nicht (mehr) schutzfähig gelten Gebäude, die sich beispielsweise wegen Zerstörung oder zu starken Eingriffen in die Substanz (in ihrer Schutzwürdigkeit) nicht mehr erhalten lassen (vgl. dazu den Entscheid des Verwaltungsgerichts Zürich VB.2022.00515 vom 12. Mai 2023, Erw. 3.1 und 5.1.4). Der Fachbericht der Kantonalen Denkmalpflege äussert sich zwar nicht direkt zur Schutzfähigkeit des K.