Die Verzeichnung der Ziegelei als Baugruppe (0.3) mit dem Erhaltungsziel A (Substanzerhalt) im Rahmen der Erstinventarisation von S._____ anhand der ISOS-Methode als schützenswertes Ortsbild von regionaler Bedeutung spricht aus Sicht des Verwaltungsgerichts nicht gegen, vielmehr zusätzlich für die Schutzwürdigkeit des K, dem deswegen auch ein hoher Situationswert zukommt, als neben der kommunal geschützten Fabrikantenvilla letzter verbleibender Zeuge der ehemaligen Ziegelei. - 18 -