Sämtliche involvierten Fachpersonen haben der Beurteilung der Schutzwürdigkeit den aktuellen Zustand zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich klar, dass das K nicht nur im Kontext des nicht mehr existierenden Gebäudeensembles des gesamten Ziegeleiareals als schutzwürdig erachtet wird und der Rückbau der Nebengebäude die Schutzwürdigkeit des K trotz damit einhergegangener Veränderung des inventarisierten Ortsbildes nicht massgeblich schmälert.